Mietverwaltung
Eine reibungslose Abwicklung bei Wohnungskäufen und Wohnungsverkäufen
wird durch unser Büro ebenso sichergestellt wie die Erfassung
und Abrechnung der Verbrauchswerte bei Mieterwechsel bzw. Neuvermietungen.
Unser Engagement - Ihre Entlastung
Auf
Grund unseres langjährigen Einsatzes auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft
können wir die Erlaubnis nach § 34c GewO als Wohnimmobilienverwalter vorweisen.
Energieausweise werden durch unser Büro erstellt und können bei Wohnungsverkäufen bereits Kaufinteressenten vorgelegt werden.
Die Umsetzung der Trinkwasserverordnung gemäß § 14 TrinkwV erfolgt durch Untersuchungen der Warmwasserversorgung auf Legionellen gemäß DIN EN ISO 19458 bei allen erforderlichen Wasserversorgungsanlagen, insbesondere die Meldung an das zuständige Gesundheitsamt.
Bei der Umsetzung der Heizkostenverordnung bieten wir durch den Einbau von Wärmemengenzähler die gesetzlichen Grundlagen gemäß § 12 Abs. (1) HeizkostenV gegenüber Ihren Mietern zur Abrechnung der Kostenanteile.
Durch unser Engagement in Sachen Mietrecht und Gesetzesänderungen bleiben wir für Sie laufend am Ball.
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